Samstag, 2. April 2011

Familienpflegezeit kommt!

Familienpflegezeit-Foto BMFSFJ März 2011 Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat am 23. März das neue Gesetz zur Einführung einer Familienpflegezeit in das Bundeskabinett eingebracht. Der Gesetzentwurf fördert und unterstützt Beschäftigte bei der Pflege von Angehörigen. "Die ersten Unternehmen führen die Familienpflegezeit bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes ein. Das zeigt: Der Bedarf ist schon heute groß. Familienfreundlichkeit ist in Zeiten des steigenden Fachkräftemangels ein harter Wettbewerbsfaktor", erklärte Kristina Schröder. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.


"Die Pflege eines Angehörigen bringt viele Menschen an die Grenzen ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit. Sie kümmern sich sicherlich aus Pflichtbewusstsein um ihre Angehörigen - vor allem aber auch aus Liebe. Diesen Menschen den zusätzlichen Druck von drohender Arbeitslosigkeit und Altersarmut zu nehmen ist eine Aufgabe, die Unternehmen und Politik gemeinsam angehen müssen", sagte die Bundesfamilienministerin.

Der Bedarf einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist in Deutschland hoch: Von den 2,38 Millionen Menschen in Deutschland, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, werden mehr als 1,6 Millionen Menschen zu Hause versorgt - durch Angehörige und ambulante Dienste. 76 Prozent der Berufstätigen möchten ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen. Dieser Wunsch nach familiärer Unterstützung lässt sich aber nicht immer verwirklichen.

Durch die Familienpflegezeit soll die Vereinbarkeit von beruflichen Anforderungen und der Wahrnehmung von pflegerischen Aufgaben verbessert werden. Darüber hinaus soll sie Unternehmen überzeugen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vermehrt eine Familienpflegezeit zu ermöglichen. Zudem fördert das Modell optimierte Rahmenbedingungen, die es Pflegenden ermöglichen, ohne Angst vor Diskriminierung, vor Einbußen bei der Rente oder vor Arbeitsplatzverlust pflegerische Aufgaben im Familienkreis wahrzunehmen. Außerdem wird es keine pflegebedingten Unterbrechungen in der Erwerbsbiographie geben.

Das Modell der Familienpflegezeit
Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können. Dadurch kann beispielsweise ein Vollzeitbeschäftigter seine Arbeitszeit auf 50 Prozent reduzieren, wenn er einen Angehörigen pflegt - und das bei einem Gehalt von in diesem Fall 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich muss er später wieder voll arbeiten, bekommt in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.

Das Modell der Familienpflegezeit hat auch das Problem der Altersarmut im Blick. Die Untergrenze des Beschäftigungsumfangs in der Familienpflegezeit wurde deshalb bewusst auf 15 Stunden gesetzt. Beitragszahlungen in der Familienpflegezeit und die Leistungen der Pflegeversicherung zur gesetzlichen Rente bewirken damit zusammen einen Erhalt der Rentenansprüche. Diese Ansprüche steigen mit der Höhe der Pflegestufe. Damit halten pflegende Angehörige, trotz Ausübung der Pflege, die Rentenansprüche etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung. Personen mit geringem Einkommen werden sogar besser dargestellt.

Familienpflegezeit orientiert sich an Altersteilzeit
In der betrieblichen Praxis soll sich die Familienpflegezeit am Modell der Altersteilzeit orientieren. Das bedeutet, Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit ab. Der Arbeitgeber beantragt dann eine Refinanzierung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Nach der Pflegephase behält der Arbeitgeber einen Teil vom Lohn ein und zahlt diesen an das Bundesamt zurück.

Die Erfahrung mit der Altersteilzeit zeigt eine große Akzeptanz bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern ohne, dass gleichzeitig Beschäftigte und Unternehmen in gesetzliche Zwänge gedrängt werden. Auf Grund der positiven Erfahrungen mit der Altersteilzeit wird die Förderung der Familienpflegezeit eine große Resonanz nach sich ziehen und eine umfassend positive Wirkung entfalten.

Quelle Bundesfamilienministerium

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