Dienstag, 24. März 2009

Johanniskraut ab April teilweise rezeptpflichtig

24.03.09 - Johanniskraut-haltige Arzneimittel, die für die Behandlung mittelschwerer Depressionen zugelassen sind, werden ab 1. April rezeptpflichtig.


Begründet hat das Bundesministerium für Gesundheit diese Entscheidung damit, dass Nicht-Mediziner zwischen einer leichten und einer mittelschweren Depression kaum unterscheiden können. Diagnose und Therapie gehörten deshalb in die Hand des Arztes.

Die meisten Johanniskraut-Produkte werden nur bei leichten depressiven Zuständen oder Verstimmungen angewendet und sind weiterhin nur apothekenpflichtig. Sie können nach wie vor im Rahmen der Selbstmedikation angewendet werden.

Vorsicht: Interaktion mit Antibabypille
Um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern, ist unbedingt darauf zu achten, dass Johanniskraut die Wirkung niedrig dosierter Antibabypillen aufheben kann.

Quelle aerztlichepraxis.de

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