24.03.09 - Johanniskraut-haltige Arzneimittel, die für die Behandlung mittelschwerer Depressionen zugelassen sind, werden ab 1. April rezeptpflichtig.
Begründet hat das Bundesministerium für Gesundheit diese Entscheidung damit, dass Nicht-Mediziner zwischen einer leichten und einer mittelschweren Depression kaum unterscheiden können. Diagnose und Therapie gehörten deshalb in die Hand des Arztes.
Die meisten Johanniskraut-Produkte werden nur bei leichten depressiven Zuständen oder Verstimmungen angewendet und sind weiterhin nur apothekenpflichtig. Sie können nach wie vor im Rahmen der Selbstmedikation angewendet werden.
Vorsicht: Interaktion mit Antibabypille
Um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern, ist unbedingt darauf zu achten, dass Johanniskraut die Wirkung niedrig dosierter Antibabypillen aufheben kann.
Quelle aerztlichepraxis.de
Dienstag, 24. März 2009
Johanniskraut ab April teilweise rezeptpflichtig
Eingestellt von Dietmar um 16:01
Labels: Depression, Medikamente
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